Voltigierabzeichen Prüfung
Abzeichen: Pferdeführerschein, VA10, VA9, VA5, VA4, VA3 und LA5V
\nLetztlich k\u00f6nnten Verarbeitungsvorg\u00e4nge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorg\u00e4nge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht \u00fcberwiegen. Solche Verarbeitungsvorg\u00e4nge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europ\u00e4ischen Gesetzgeber besonders erw\u00e4hnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein k\u00f6nnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erw\u00e4gungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).<\/p>\n
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchf\u00fchrung unserer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.<\/p>\n
Das Kriterium f\u00fcr die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinem\u00e4\u00dfig gel\u00f6scht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserf\u00fcllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.<\/p>\n
Wir kl\u00e4ren Sie dar\u00fcber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
\nMitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verf\u00fcgung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden m\u00fcssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschlie\u00dft. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten h\u00e4tte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden k\u00f6nnte.
\nVor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter kl\u00e4rt den Betroffenen einzelfallbezogen dar\u00fcber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder f\u00fcr den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten h\u00e4tte.<\/p>\n
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.<\/p><\/div>\n
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